Wer sich nicht an Maskenpflicht oder andere Corona-Maßnahmen hält, muss bis zu 50 Euro Strafe zahlen.

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Wien – Ab Samstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewissen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Kurier". Die dazugehörige Verordnung wurde am Freitag erlassen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro.

Andere Verstöße kosten 50 Euro

In den öffentlichen Verkehrsmittel und in dann wieder geöffneten Geschäften gilt die Regelung freilich erst ab kommenden Dienstag. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen, wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind oder von eigentlich geschlossenen Läden. "Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem COVID-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu", sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den Öffis und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einheben. Bisher war unklar, wer etwa in Zügen oder U-Bahnen sicherstellt, dass die Schutzmasken tatsächlich getragen werden. Sowohl die ÖBB als auch die Wiener Linien sahen hier laut "Kurier" keine Möglichkeit, diese Pflicht zu überprüfen. (APA, 11.4.2020)